UNSERE TÄTIGKEITSBEREICHE / Ausländer- Und Staatsangehörigkeitsrecht
AUSLÄNDER- UND STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT
In einer zunehmend globalisierten Welt entscheiden sich immer mehr Privatpersonen und Investoren dafür, in einem anderen Land zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder zu investieren. Vor diesem Hintergrund hat sich das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht zu einem bedeutenden Rechtsgebiet entwickelt, das die Rechte und Pflichten ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei regelt. Wer sich in der Türkei niederlassen, arbeiten, studieren, investieren oder die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchte, sollte sämtliche rechtlichen Verfahren im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchführen und rechtlich absichern.
Unsere Kanzlei bietet ausländischen Privatpersonen und Unternehmen umfassende Rechtsberatung sowie Prozessvertretung im Bereich des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnisse, vertreten sie gegenüber den zuständigen Behörden und begleiten sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten, die während des Verfahrens entstehen können. Eine sorgfältige und gesetzeskonforme Durchführung der Antragsverfahren ist entscheidend, um Rechtsnachteile zu vermeiden und den erfolgreichen Abschluss der Verfahren sicherzustellen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Investition, der in den vergangenen Jahren bei internationalen Investoren erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich der gesetzlichen Investitionsvoraussetzungen, bereiten sämtliche erforderlichen Unterlagen vor und begleiten das gesamte Verfahren vor den zuständigen Behörden. Darüber hinaus unterstützen wir bei Einbürgerungsverfahren aufgrund des Erwerbs von Immobilien, der Eheschließung mit einem türkischen Staatsangehörigen sowie bei allen weiteren gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit.
Zu den häufigsten rechtlichen Problemen ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei zählen Abschiebungsentscheidungen und Einreiseverbote. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten, gegen die eine Abschiebungsentscheidung ergangen ist oder gegen die sogenannte Beschränkungscodes verhängt wurden, sowohl in Verwaltungsverfahren als auch vor den zuständigen Gerichten. Wir begleiten Verfahren zur Aufhebung von Abschiebungsentscheidungen, zur Löschung von Beschränkungscodes, zur Aufhebung von Einreiseverboten sowie Klagen gegen Entscheidungen über die Verwaltungshaft.
Darüber hinaus beraten wir ausländische Investoren und Privatpersonen bei Immobilienerwerben, der Gründung von Gesellschaften, der Aufnahme geschäftlicher Tätigkeiten sowie bei Investitionsvorhaben in der Türkei. Dank unserer umfassenden Kenntnisse des nationalen und internationalen Rechts unterstützen wir unsere Mandanten dabei, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten rechtssicher und nachhaltig zu gestalten.
Unsere Kanzlei verfolgt die aktuellen Entwicklungen im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht kontinuierlich und entwickelt individuelle Lösungen, die auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten zugeschnitten sind. Unser Ziel ist es, sämtliche Verfahren effizient, sicher und erfolgreich abzuschließen. Ob türkische Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Abschiebungsverfahren oder sonstige ausländerrechtliche Angelegenheiten – wir bieten unseren Mandanten kompetente, zuverlässige und professionelle rechtliche Unterstützung.
