Erbschein: Bedeutung, Beantragung und Anfechtung

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Das erste Dokument, das Sie nach dem Verlust eines Angehörigen benötigen, um Erbangelegenheiten überhaupt in Angriff nehmen zu können, ist der Erbschein. Der Zugriff auf ein Bankkonto, die Grundbuchumschreibung oder die Erledigung von Finanzamtsangelegenheiten — all das beginnt mit diesem Dokument. In diesem Artikel erklären wir kurz, was ein Erbschein ist, wo Sie ihn erhalten können und wie er im Falle einer fehlerhaften Ausstellung angefochten werden kann.

Was ist der Erbschein (Veraset İlamı)?

Der Erbschein — auf Türkisch veraset ilamı oder mirasçılık belgesi genannt — ist eine amtliche Urkunde, die gemäß Artikel 598 des türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) offiziell feststellt, wer die gesetzlichen Erben einer verstorbenen Person sind und welcher Erbanteil ihnen zusteht. Die Erbenstellung selbst entsteht rechtlich automatisch mit dem Tod; um sie jedoch gegenüber Banken, Grundbuchämtern, Finanzämtern und anderen Behörden geltend zu machen, muss diese Urkunde tatsächlich vorgelegt werden.

Hier ist ein wichtiges Detail zu beachten: Das Gesetz sieht vor, dass der Erbschein die Erbenstellung nur „bis zum Beweis des Gegenteils“ belegt. Das bedeutet, dieses Dokument ist nicht endgültig — stellt sich später heraus, dass es fehlerhaft oder unvollständig ist, kann es geändert oder für ungültig erklärt werden.

Wo Erhält Man den Erbschein?

Es gibt zwei Wege, einen Erbschein zu erhalten:

  • Über einen Notar: Liegt bei den Erben kein Auslandsbezug vor (etwa ein ausländischer Staatsangehöriger oder ein Mavi-Kart-Inhaber unter den Erben), kann der Erbschein bei einem Notar beantragt werden. Dieser Weg führt in der Regel schneller zum Ergebnis.
  • Über das Sulh Hukuk Mahkemesi: Liegt ein Auslandsbezug vor oder bestehen Unklarheiten in den Personenstandsregistern, kann der Erbschein nur beim zuständigen Sulh Hukuk Mahkemesi (türkisches Zivilgericht für unstreitige bzw. einfachere Verfahren) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen beantragt werden.

Die Anfechtungsklage gegen den Erbschein

Da der Erbschein keine endgültige Rechtswirkung entfaltet, kann ein sich nachträglich als fehlerhaft oder unvollständig erweisender Erbschein jederzeit im Klageweg für ungültig erklärt werden. In der Praxis sind die häufigsten Anfechtungsgründe:

  • Das nachträgliche Auftauchen eines neuen Erben (etwa eines Kindes, dessen Abstammung später gerichtlich festgestellt wird)
  • Ein tatsächlicher Erbe, der im Erbschein überhaupt nicht berücksichtigt wurde
  • Ein Erbverzicht, eine Enterbung oder Erbunwürdigkeit, die im Erbschein nicht abgebildet wurde
  • Sachliche Fehler in den Personenstandsregistern
  • Fehlerhaft ermittelte Erbanteile, weil die tatsächlichen Umstände eines gleichzeitigen Todesfalls nicht korrekt berücksichtigt wurden
  • Ein nach Ausstellung des Erbscheins auftauchendes Testament, das neue Erben oder veränderte Erbanteile zur Folge hat

Da es sich bei der Anfechtungsklage um ein streitiges Verfahren handelt, ist nicht das Sulh Hukuk Mahkemesi, sondern das Asliye Hukuk Mahkemesi (ordentliches türkisches Zivilgericht erster Instanz für streitige Verfahren) zuständig. Der Gerichtsstand richtet sich entweder nach dem Wohnsitz eines der Erben oder nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.


Der Erbschein ist ein Verfahren, das mehr technische Details birgt, als es auf den ersten Blick scheint; von der zuständigen Behörde bis zu den Anfechtungsgründen ist rechtliche Beratung in vielen Punkten hilfreich, damit das Verfahren reibungslos verläuft. Wenn Sie im Ausland, insbesondere in Deutschland, leben, finden Sie unsere ausführlichen Erläuterungen zum Erbschein-Verfahren speziell für dort lebende türkische Staatsangehörige — einschließlich Vollmacht, Mavi-Kart-Erben und der Gültigkeit des deutschen Erbscheins in der Türkei — in unserem Artikel Erbschein-Ratgeber für in Deutschland Lebende.

Um trotz Ihrer Erbenstellung keinen Rechtsverlust durch einen rechtswidrig ausgestellten Erbschein zu erleiden, empfehlen wir Ihnen, mit anwaltlicher Unterstützung vorzugehen. Für die Beantragung eines Erbscheins oder dessen Anfechtung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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