Wenn Sie in Deutschland leben und in der Türkei einen nahen Angehörigen verlieren, stehen Sie mitten in einer schweren Zeit vor der Frage: Wie übernehme ich das Erbe – oder muss ich es ausschlagen? Um diese Unsicherheiten zu klären, benötigen Sie zunächst einen veraset ilamı, also einen Erbschein. Das gilt besonders dann, wenn Sie möglicherweise eine formelle Erbausschlagung vornehmen müssen, da der Erbschein in der Regel der erste Schritt in diesem Verfahren ist. Unseren Artikel zur formellen Erbausschlagung finden Sie hier. Für allgemeine Informationen zum Erbschein – was er ist, wo man ihn beantragt und die Anfechtungsklage – können Sie auch unseren Artikel ‚Was ist der Erbschein?‚ lesen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um den Erbschein.
Was ist der Veraset İlamı (Erbschein)?
Der veraset ilamı, sinngemäß der Erbschein, ist eine amtliche Urkunde, die gemäß Artikel 598 des türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) offiziell feststellt, wer die gesetzlichen Erben einer verstorbenen Person sind und welcher Erbanteil ihnen zusteht. Die Erbenstellung selbst entsteht rechtlich automatisch mit dem Tod; um sie jedoch gegenüber Banken, Grundbuchämtern, Finanzämtern und anderen Behörden geltend zu machen, muss diese Urkunde tatsächlich vorgelegt werden.
Kann man den Erbschein über e-Devlet beantragen?
Nein. Über das türkische Online-Portal e-Devlet kann kein neuer Erbschein ausgestellt werden; das System ermöglicht lediglich die Abfrage eines bereits von einem Notar oder Gericht ausgestellten Erbscheins (Dienst „Erbschein-Abfrage“). Liegt Ihnen noch kein Erbschein vor, können Sie diesen nicht einfach mit Ihrem e-Devlet-Zugang aus Deutschland beantragen.
Wo Sie in der Türkei einen Erbschein beantragen können: Zivilgerichte (Sulh Hukuk Mahkemesi) und Notare
In der Türkei können Sie den Erbschein entweder bei einem Notar oder beim zuständigen Zivilgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) beantragen. Bei einem gerichtlichen Antrag ist das Zivilgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig. Wie erwähnt, ist es grundsätzlich auch möglich, den Erbschein über einen Notar zu erhalten — bestimmte Umstände schließen die notarielle Ausstellung jedoch aus, was wir im Folgenden erläutern.
Aktuelle Gebühren und Kosten für den Erbschein 2026
- Notarieller Weg (ohne Auslandsbezug): etwa 2.500–4.000 TL, wobei die Kosten mit der Anzahl der beantragten Ausfertigungen steigen.
- Gerichtlicher Weg (bei Vorliegen eines Auslandsbezugs zwingend): Die Anfangskosten aus Gerichtsgebühr und Kostenvorschuss belaufen sich auf etwa 4.000–4.500 TL; nicht verbrauchte Vorschussbeträge werden am Ende des Verfahrens zurückerstattet.
Diese Zahlen bieten einen allgemeinen Rahmen für 2026; die tatsächlichen Beträge können je nach den zum Antragszeitpunkt geltenden Gebühren- und Notartarifen abweichen.
Was Gilt, Wenn Unter den Erben Eine Person mit Mavi Kart oder Ausländischer Staatsangehörigkeit Ist?
Unter normalen Umständen können türkische Notare den Erbschein ausstellen. Befindet sich unter den Erben jedoch eine Person mit Mavi Kart (der türkischen Karte für ehemalige türkische Staatsangehörige, die eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben — nicht zu verwechseln mit der deutschen bzw. EU-Blue-Card für Fachkräfte), mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit einer anderen ausländischen Staatsangehörigkeit, ist die notarielle Ausstellung gesetzlich ausgeschlossen — denn bei Fällen mit Auslandsbezug erfordert die Feststellung der Personenstands- und Abstammungsverhältnisse ein förmliches Gerichtsverfahren. In diesem Fall bleibt nur der Weg über eine Erbscheinsklage beim zuständigen Zivilgericht. Da in den meisten türkischen Familien in Deutschland mindestens ein Erbe die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder Mavi-Kart-Inhaber ist, werden diese Familien in der Praxis meist direkt an das Gericht verwiesen.
Wie Läuft das Verfahren Ab, Ohne Dass Sie in die Türkei Reisen Müssen?
Ein in Deutschland lebender Erbe muss für dieses Verfahren nicht in die Türkei reisen. Der übliche Weg ist die Erteilung einer Vollmacht an einen Anwalt in der Türkei:
- Über das türkische Konsulat: Eine bei einem türkischen Generalkonsulat in Deutschland erstellte Vollmacht gilt als türkische amtliche Urkunde und ist in der Türkei ohne zusätzliche Apostille gültig.
- Über einen deutschen Notar: Eine bei einem deutschen Notar erstellte Vollmacht muss, um in der Türkei verwendet werden zu können, mit einer Apostille versehen und anschließend von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und notariell beglaubigt werden. Dieser Weg kann länger dauern als der über das Konsulat.
Welcher Erbschein Gilt für Einen in Deutschland Ansässig Verstorbenen Türkischen Staatsangehörigen, für Vermögen in Deutschland und/oder der Türkei?
Bei einem verstorbenen türkischen Staatsangehörigen kommt es darauf an, ob es sich um bewegliches oder unbewegliches Vermögen handelt und in welchem Land sich dieses Vermögen befindet, um zu bestimmen, ob der Erbschein von den türkischen oder den deutschen Behörden einzuholen ist. Aufgrund der zwischen der Türkei und Deutschland bestehenden internationalen Abkommen werden ein von den türkischen Behörden ausgestellter Erbschein und ein von den deutschen Behörden ausgestellter Erbschein hinsichtlich ihrer Rechtswirkung – mit gewissen Ausnahmen – als gleichwertig anerkannt. Diese Gleichwertigkeit bedeutet jedoch nicht, dass es unerheblich wäre, in welchem Land der Antrag gestellt wird: Je nachdem, wo sich das Vermögen befindet, ist die Wahl der richtigen zuständigen Stelle für einen zügigen und reibungslosen Verfahrensablauf von großer Bedeutung.
Hat der verstorbene türkische Staatsangehörige in der Türkei sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen und gleichzeitig in Deutschland nur bewegliches Vermögen, können Sie mit dem in der Türkei ausgestellten Erbschein — sofern dieser bei einer türkischen Vertretung in Deutschland beglaubigt wird — auch gegenüber den deutschen Behörden Rechtsgeschäfte vornehmen.
Für Erbangelegenheiten in Bezug auf unbewegliches Vermögen des Verstorbenen in Deutschland kann jedoch nicht unmittelbar mit dem in der Türkei ausgestellten Erbschein gehandelt werden. In diesem Fall richtet sich die zuständige Antragsstelle danach, wo Sie als Erbe Ihren Wohnsitz haben. Liegt Ihr Wohnsitz in Deutschland, müssen Sie beim zuständigen deutschen Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen einen Antrag stellen. Liegt Ihr Wohnsitz in der Türkei, erfolgt die Antragstellung über die deutschen Vertretungen in der Türkei.
Welcher Erbschein Gilt für Einen Deutschen Staatsangehörigen Türkischer Herkunft, für Vermögen in Deutschland und/oder der Türkei?
Auch hier richtet sich das Verfahren grundsätzlich nach den internationalen Abkommen zwischen den beiden Ländern. Verstirbt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsangehöriger türkischer Herkunft und hinterlässt ausschließlich bewegliches und unbewegliches Vermögen in Deutschland, wird der für die Erbangelegenheiten benötigte Erbschein bei den deutschen Behörden eingeholt. Leben die Erben in der Türkei, erfolgt die Beantragung über die deutschen Vertretungen in der Türkei. Ebenso ist, wenn der Erblasser bewegliches Vermögen in der Türkei hatte, ein von den deutschen Behörden ausgestellter Erbschein für dieses Vermögen erforderlich.
Hinterlässt jedoch ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsangehöriger türkischer Herkunft unbewegliches Vermögen in der Türkei, ist für dieses in jedem Fall ein von den türkischen Behörden ausgestellter Erbschein erforderlich.
Häufig Gestellte Fragen
Wie wird die Klageschrift für ein Erbscheinsverfahren vorbereitet, und gegen wen richtet sie sich? Ein Verfahren zur Feststellung der Erbenstellung wird in der Regel ohne Gegenpartei eingeleitet. Der Klageschrift werden Unterlagen wie der Personenstandsauszug des Erblassers, die Sterbeurkunde sowie die Identitätsnachweise der Erben beigefügt. Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Welches Gericht ist zuständig? Grundsätzlich ist das Zivilgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers in der Türkei zuständig.
Ist der Erblasser in Deutschland verstorben — kann ich für das Vermögen in der Türkei direkt einen türkischen Erbschein beantragen, ohne zunächst in Deutschland tätig zu werden? Ja — für Vermögen in der Türkei können Sie sich direkt an das türkische Gericht wenden.
Kann man den Erbschein über e-Devlet erhalten? Über e-Devlet kann lediglich abgefragt werden, ob bereits ein Erbschein ausgestellt wurde, welchen Inhalt er hat und ob er für ungültig erklärt wurde; eine Neuausstellung ist darüber nicht möglich.
Wie in diesem Ratgeber erläutert, ist der Erbschein in den meisten Fällen die Schlüsselurkunde, um Erbangelegenheiten überhaupt in Angriff nehmen zu können. Wo der Erbschein zu beantragen ist, hängt davon ab, ob der Erbe die türkische oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wo sich sein letzter Wohnsitz befand, in welchem Land sich das Vermögen befindet und ob es sich um bewegliches oder unbewegliches Vermögen handelt. So einfach der Erbschein auf den ersten Blick erscheinen mag, steckt das Verfahren voller technischer Detailfragen — eine rechtliche Beratung ist daher empfehlenswert. Gerne stehen wir Ihnen bei Erbschein-Angelegenheiten sowohl in Deutschland als auch in der Türkei jederzeit zur Verfügung.

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